Erfahren Sie mehr über Ihr Recht zu bleiben!
Auf dieser Seite finden Sie alles über Ihr Recht zu Bleiben. Sehen Sie sich den Film in einer der neun Sprachen an und erfahren Sie mehr über Ihre Rechte in Deutschland. Unter dem Film finden Sie einen ausführlichen Text, in dem Sie alles noch einmal nachlesen können. Dort werden auch wichtige Worte einfach erklärt.
Haben Sie alle notwendigen Informationen erhalten?
Hier können Sie in Ruhe alle Informationen nachlesen, die in dem Film vorkommen. Wichtige Begriffe werden noch einmal näher erklärt.
Mein Recht zu Bleiben
Es gibt verschiedene Möglichkeiten in Deutschland zu bleiben. Sie können zum Beispiel einen Aufenthaltstitel erhalten um zu arbeiten, zu studieren, um Deutsch zu lernen, eine Schule zu besuchen oder um mit einem Ehepartner oder Kindern zusammen zu leben.
Wie kann ich nach Deutschland einreisen?
Wenn Sie nach Deutschland einreisen möchten, brauchen Sie meist ein Visum, das bei der Deutschen Botschaft im Herkunftsland beantragt werden kann. Die deutsche Botschaft prüft, ob das Visum erteilt wird. Ob Sie das Visum bekommen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Als Tourist*in oder Geschäftsreisende*r, müssen Sie andere Voraussetzungen erfüllen, als wenn Sie länger bleiben möchten.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Das ist abhängig vom Grund Ihrer Reise nach Deutschland, der Dauer Ihres Aufenthalts und Ihrem Herkunftsland. Sie müssen zum Beispiel beweisen, dass Sie in Deutschland genug Geld zum Leben haben werden und nach Ablauf des Visums wieder ausreisen werden. Sie können sich über die Voraussetzungen auf der Website der Deutschen Botschaft in Ihrem Herkunftsland informieren.
Kann ich auch ohne gültiges Visum in Deutschland bleiben?
Wenn Sie ohne gültiges Visum nach Deutschland gekommen sind, ist es sehr schwierig dauerhaft hier zu bleiben, ohne vorher das Land zu verlassen und das Visumsverfahren nachzuholen.
Welche anderen Möglichkeiten gibt es in Deutschland zu bleiben?
Sie haben auch die Möglichkeit in Deutschland Schutz vor Verfolgung zu suchen oder aus humanitären Gründen hier zu bleiben. Dies wird im Rahmen eines Asylverfahrens geprüft.
Wird Ihr Asylantrag positiv entschieden, erhalten Sie einen Aufenthaltstitel.
Wird Ihr Asylantrag abgelehnt, können Sie sogar ein Verbot bekommen für eine bestimmte Zeit in den Schengenraum einzureisen. Deswegen ist es sehr wichtig, dass Sie sich vor einem Asylantrag beraten lassen.
Wie bekomme ich einen Aufenthaltstitel?
Dazu müssen Sie einen Antrag bei der Ausländerbehörde stellen. Alle Aufenthaltstitel werden zunächst befristet erteilt. Nach Ablauf Ihres Aufenthaltstitels müssen Sie wieder nachweisen, dass Sie die Voraussetzungen noch erfüllen.
Wie bekomme ich einen unbefristeten Aufenthaltstitel?
Um einen unbefristeten Aufenthaltstitel (genannt Niederlassungserlaubnis) zu erhalten, müssen Sie in der Regel seit 5 Jahren erlaubt in Deutschland leben und arbeiten. Es gibt davon aber auch Ausnahmen, zum Beispiel für Flüchtlinge, Ehepartner*innen und Student*innen. Wenn Sie in einem anderen EU-Land eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzen, können Sie auch in Deutschland einen unbefristeten Aufenthaltstitel erhalten.
Wie bekomme ich die deutsche Staatsangehörigkeit?
In der Regel ist es nach 8 Jahren (unter bestimmten Bedingungen nach 3 bzw. 6 Jahren) rechtmäßigem Aufenthalt möglich die deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen. Dafür müssen Sie jedoch Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben (sofern das möglich ist) und noch weitere Erfordernisse erfüllen.
Es ist sehr wichtig, dass Sie sich schon frühzeitig darum kümmern, die Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel zu erfüllen. Lassen Sie sich vorher unbedingt in einer Beratungsstelle beraten.
Hier werden wichtige Begriffe nochmals erklärt.
Einreisen
Wenn man in ein anderes Land kommt, zum Beispiel nach Deutschland.
Visum
Die Erlaubnis , dass man in ein Land einreisen und (für eine bestimmte Zeit) dort bleiben darf. Je nachdem, wozu man nach Deutschland kommt, muss man ein bestimmtes Visum beantragen. Wer zum Arbeiten kommt, muss ein anderes Visum beantragen, als jemand, der nur hier Urlaub machen möchte.
deutsche Botschaft
Eine deutsche Botschaft ist die diplomatische Vertretung Deutschlands in einem anderen Land.
Tourist
Das ist eine Person, die ein Land als Urlauber*in besucht.
Herkunftsland
Das Herkunftsland ist das Land aus dem man gekommen ist und dessen Staatsangehörigkeit man trägt.
Ausreisen
Wenn man ein Land verlässt oder verlassen muss.
Visumsverfahren
Im Visumsverfahren wird geprüft, ob man ein Visum bekommt. Dafür muss man alle Nachweise liefern, die für das beantragte Visum nötig sind.
Asylverfahren
Im Asylverfahren wird geprüft, ob man Schutz in einem Land erhält. Das Asylverfahren ist ein sehr kompliziertes Verfahren.
Asylantrag
Der Asylantrag ist Teil des Asylverfahrens. Sobald der Asylantrag gestellt wurde, beginnt das Asylverfahren. Der Antrag wird beim BAMF gestellt. Dort wird dann geprüft, ob und welchen Schutz man erhält.
Schengenraum
Folgende Länder haben einen Vertrag geschlossen (Schengener Abkommen): Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn. Der Vertrag besagt, dass die Grenzen zwischen diesen Ländern nicht kontrolliert werden.
humanitäre Gründe
Man kann Schutz aus humanitären Gründen bekommen, wenn man aus anderen Gründen (außer Verfolgung) nicht in sein Herkunftsland zurück gehen kann. Zum Beispiel wenn man eine schwere Krankheit hat, für die es im Herkunftsland keine medizinische Versorgung gibt.
Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Das heisst, man kann erlaubt nach Deutschland einreisen und sich eine begrenzte Zeit dort aufhalten.
Aufenthaltstitel
Um legal nach Deutschland einzureisen und sich dort legal aufzuhalten, braucht man einen Aufenthaltstitel. Es gibt verschiedene Aufenthaltstitel: Visum (befristet), Aufenthaltserlaubnis (befristet), Blaue Karte EU (befristet), Niederlassungserlaubnis (unbefristet) und Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU (unbefristet).
unbefristeter Aufenthaltstitel
Das ist ein Aufenthaltstitel der nicht auf eine bestimmte Zeit begrenzt ist.
Befristung
Befristet heißt, dass die Erlaubnis nach einer bestimmten Zeit abläuft.
EU-Land
EU-Länder sind alle Länder die Teil der Europäischen Union sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Holland, Italien, Irland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.
deutsche Staatsangehörigkeit
Mit der deutschen Staatsangehörigkeit besitzt man alle Rechte und Pflichten eines Bürgers / einer Bürgerin.
Ausländerbehörde
Ausländerbehörden sind zuständig für das Erteilen oder Ablehnen von Aufenthaltstiteln. Sie sind nicht für das Asylverfahren zuständig! Dafür ist das BAMF zuständig.
rechtmäßiger Aufenthalt
Ein Aufenthalt ist rechtmäßig, wenn er nach dem Gesetz erlaubt ist. Das ist der Fall, wenn man einen Aufenthaltstitel hat und kann der Fall sein, wenn man eine Aufenthaltsgestattung oder eine Duldung hat.