Erfahren Sie mehr über Ihr Recht auf Teilhabe!
Auf dieser Seite finden Sie alles über Ihr Recht auf Teilhabe. Sehen Sie sich den Film in einer der neun Sprachen an und erfahren Sie mehr über Ihre Rechte in Deutschland. Unter dem Film finden Sie einen ausführlichen Text, in dem Sie alles noch einmal nachlesen können. Dort werden auch wichtige Worte einfach erklärt.
Haben Sie alle notwendigen Informationen erhalten?
Hier können Sie in Ruhe alle Informationen nachlesen, die in dem Film vorkommen. Wichtige Begriffe werden noch einmal näher erklärt.
Mein Recht auf Teilhabe
Alle Menschen, die sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten, haben das Recht, am Leben in Deutschland teilzuhaben. Dazu gehört die Möglichkeit sich individuell entfalten zu können. Das heißt, Sie haben ein Recht auf Bildung, auf eine Grundversorgung und Zugang zu Kultur. Um teilhaben zu können, haben alle, die es brauchen, ein Recht auf Unterstützung. Das können finanzielle, materielle oder soziale Hilfen sein.
Wann habe ich ein Recht auf Unterstützung?
Wenn Sie nicht genug Geld zum Leben haben, können Sie Sozialhilfe beantragen. Da die Antragstellung relativ kompliziert ist, sollten Sie dafür eine Beratung in Anspruch nehmen.
Kranke Menschen müssen ärztlich versorgt werden. Sie haben das Recht auf eine ordentliche Untersuchung und eine entsprechende Behandlung.
Wenn es Ihnen emotional oder psychisch nicht gut geht, können Sie sich Unterstützung suchen, um einen Ausweg aus Ihrer Situation zu finden.
Schwangere haben ein Recht auf Unterstützung durch eine Hebamme oder eine Frauenärztin / einen Frauenarzt vor, während und nach der Geburt. Sie können auch finanzielle Unterstützung für das neugeborene Kind bekommen.
Kinder haben Anspruch auf einen Kita-Platz und auf Schule.
Wenn Kinder ohne ihre Eltern in Deutschland sind (unbegleitete minderjährige Flüchtlinge), bekommen sie eine erwachsene Person zur Seite gestellt, die sich um sie kümmert. Das kann eine Patenschaft, eine Pflegschaft oder eine Vormundschaft sein.
Familien haben die Möglichkeit, sich Unterstützung zu holen, wenn sie Probleme innerhalb der Familie haben und einen Ausweg suchen.
Alte Menschen haben ein Recht auf Hilfe, wenn sie nicht mehr alleine zurechtkommen und Pflege brauchen.
Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf materielle oder finanzielle Unterstützung und bei Bedarf ein Recht auf Pflege.
Menschen mit Suchtproblemen oder Schulden können Unterstützung in Anspruch nehmen.
Menschen die Diskriminierung oder Gewalt erfahren, können Unterstützung bekommen.
Es gibt noch viele andere Bedarfe und daraus folgende Unterstützungsmöglichkeiten. Diese Aufzählung nennt nur Beispiele.
Wie bekomme ich Unterstützung?
Teilen Sie Ihre Bedarfe in einer Beratungsstelle mit und informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten. Dort wird Ihnen geholfen, die richtige Unterstützung zu finden und Ihr Recht auf Teilhabe durchzusetzen.
Hier werden wichtige Wörter nochmals einfach erklärt.
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Das ist ein Sammelbegriff für alle Menschen die
- nach Deutschland kommen um Schutz zu suchen und
- noch nicht 18 Jahre alt, also minderjährig sind und
- ohne ihre Eltern oder andere Sorgeberechtigte angekommen sind.
Patenschaft
Pat*innen helfen einem Kind oder Jugendlichen dabei sich einzuleben, alltägliche Abläufe besser zu verstehen und sich in der neuen Umgebung zurechtzufinden. Die gemeinsame Zeit kann ganz frei in Absprache zwischen dem Kind oder Jugendlichen und den Pat*innen gestaltet werden.
Pflegschaft
Wenn sich die Eltern eines Kindes oder Jugendlichen nicht um sie kümmern können, weil sie zum Beispiel in einem anderen Land sind, oder weil sie krank sind, kann bei einem konkreten Bedarf jemand bestimmt werden, der anstelle der Eltern handeln und die Interessen für das Kind oder den Jugendlichen wahrnehmen kann.
Vormundschaft
Vormünder übernehmen die gesetzliche Vertretung für einen unbegleiteten minderjährigen Flüchtling. Das heißt, sie beantragen Hilfe und kümmern sich um die Gesundheitsversorgung und die Schule. Sie helfen bei den Asyl- und aufenthaltsrechtlichen Fragen und bei vielem mehr. Das Kind oder der Jugendliche lebt aber weiterhin in einer Einrichtung der Jugendhilfe. Der Vormund trifft nur die rechtlichen Entscheidungen.
rechtmäßig
Etwas ist rechtmäßig, wenn es nach Gesetz und Recht richtig ist.
Grundversorgung
Die Grundversorgung ist die Versorgung mit dem Notwendigsten, um ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Zum Beispiel: Nahrungsmittel, Hygieneartikel, Wohnung, Krankenversorgung.
materielle Hilfe
Das ist Hilfe in Form von Geld oder Sachleistungen. Sachleistungen sind Dinge, wie zum Beispiel Kleidung, Einrichtungsgegenstände, Essen oder Hygieneartikel.
Bedarfe
Alles was man braucht, um zu leben und an der Gesellschaft teilzuhaben, ist ein Bedarf. Manche Bedarfe hat man immer (zum Beispiel Krücken, wenn man ein dauerhaft verletztes Bein hat), andere Bedarfe hat man nur eine Zeit lang (zum Beispiel in der Schwangerschaft).
Gewalt
Gewalt kann körperlich, verbal (durch Sprache) oder psychisch / emotional sein. Psychische oder emotionale Gewalt ist oft schwer zu sehen. Wenn Sie zu etwas gezwungen werden, dass Sie nicht wollen, wenn Ihr „nein“ nicht akzeptiert wird oder Ihre Grenzen überschritten werden, ist das Gewalt. Wenn Sie beschimpft oder beleidigt werden, ist das auch Gewalt. Wenn Sie von irgendeiner Form von Gewalt betroffen sind, sollten Sie sich an eine Beratungsstelle wenden.
Diskriminierung
Wenn Menschen zum Beispiel auf Grund ihres Aussehens, ihres Geschlechts, ihrer Herkunft, ihrer Zugehörigkeit oder ihrer Sexuellen Orientierung abgewertet, beschimpft oder ausgeschlossen werden, ist das Dirkriminierung. Wenn Sie auf Grund dieser Dinge schlechter bezahlt werden, keine Wohnung oder keine Arbeit bekommen, ist das auch Diskriminierung. Wer von Diskriminierung betroffen ist, kann Unterstützung bekommen. In Deutschland gibt es ein Antidiskriminierungsgesetz. Das heißt, man kann auch rechtlich gegen Diskriminierung vorgehen. Suchen Sie dazu eine Beratungstelle auf.
entfalten
Entfalten bedeutet sich zu entwickeln.
Sozialhilfe
Wer nicht genug Geld zum Leben hat, kann Sozialhilfe beantragen. Das heißt der Staat gewährt materielle Hilfe (Geld oder Sachleistungen).